Das Gemeingut, auch Kollektivgut genannt, ist etwas, das jede*r Einzelne einer größeren Gemeinschaft als sein*ihr Eigentum bezeichnen kann. Zum Gemeingut zählen neben den Allmendegütern (z. B. öffentliche Straßen oder Fischbestände) auch die öffentlichen Güter (z. B. Straßenbeleuchtung, Feuerwerk, Wikipedia), die entweder vom Staat oder von Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden.
Glossar
- Gemeingut
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