Leistungsschutzrechte, auch „verwandte Schutzrechte" genannt, bezeichnen die Rechte an „Leistungen“, die nicht unter das Urheberrecht, sondern in anderer Form in den Bereich des Kunst- und Kulturschaffens fallen. Hierzu gehören beispielsweise Darbietungen von Interpreten, die Herstellung eines Tonträgers oder auch die Sammlung und Systematisierung von Informationen und Werken in einer Datenbank.
Glossar
- Leistungsschutzrechte
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