Das Nutzungsrecht ist das Recht, Dinge und Rechte zu nutzen. Im Kontext des Urheberrechts spricht man von Nutzungsrecht, wenn der*die Urheber*in einer anderen Person das Recht einräumt, sein*ihr Werk auf eine bestimmte urheberrechtlich relevante Nutzungsart zu nutzen. Das Nutzungsrecht bezieht sich also auf eine bestimmte Nutzungsart und kann zudem zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
Glossar
- Nutzungsrecht
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