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Glossar

öffentliches Gut

Öffentliche Güter können von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden und der Besitz oder die Nutzung kann nicht von anderen unterbunden oder verboten werden – man spricht daher davon, dass öffentliche Güter die Eigenschaften der „Nicht-Ausschließbarkeit“ und „Nicht-Rivalität“ aufweisen. Ein Beispiel ist ein Feuerwerk. Wenn man ein Feuerwerk abfeuert, können alle Menschen in der unmittelbaren Umgebung gleichzeitig zusehen und keiner wird ausgeschlossen.

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