Das Original ist das unmittelbar von dem*der Urheber*in als erste Werkschöpfung geschaffene Werkstück, wobei es auf das verwendete technische Verfahren nicht ankommt. Hierunter fallen bspw. ein Manuskript, eine Zeichnung, eine Partitur, die Festlegung des Bühnenvorgangs, Skulpturen, Gemälde usw. Auch Entwürfe zum endgültigen Werkstück sind Originale. Auf die Werkart kommt es nicht an. Der Begriff des Originals endet beim Beginn der Vervielfältigung.
Glossar
- Original
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