Paragraph 53 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) räumt die Möglichkeit ein, Kopien für private Zwecke zu erstellen. Eine Privatkopie darf jedoch nur erstellt werden, wenn die Original-Vorlage (DVD, CD) keinen Kopierschutz besitzt und wenn es sich nicht um eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage handelt. Privatkopien, sind nur für die private Nutzung bestimmt. Es kann daher in den engen Grenzen der Vorschrift erlaubt sein, enge Familienangehörigen oder Freunde an der Privatkopie teilhaben zu lassen. Es ist jedoch bspw. nicht erlaubt, sie zu verkaufen oder an entfernt Bekannte weiterzugeben.
Glossar
- Privatkopie
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