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Glossar

Schutzdauer

Das Urheberrecht gilt zeitlich nicht uneingeschränkt. Die Schutzdauer des Urheberrechts gilt in den meisten Fällen bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers*der Urheberin oder des*der längstlebenden Miturhebers*Miturheber*in bei gemeinschaftlichen Werken, sie variiert jedoch je nach zu schützendem Werk zwischen 15 Jahren (für Datenbankhersteller) und 70 Jahren.

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