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Glossar

Sicherungskopie

In Bezug auf Software erlaubt § 69 des Urheberrechtsgesetzes „die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist [...] wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.“ Allerdings verhält es sich hier ähnlich wie bei der Privatkopie.

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