Informationen, Ideen und Materialien für den Unterricht

Glossar

Verbreitung

Das Verbreitungsrecht verleiht den Urheber*innen als selbständiges Verwertungsrecht die Befugnis, Originale oder Vervielfältigungsstücke ihrer Werke in körperlicher Form an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Als Verbreitungshandlungen kommen das Anbieten gegenüber der Öffentlichkeit und das Inverkehrbringen in Betracht. Das Urheberrecht als absolutes Recht gestattet es den Urheber*innen aber zugleich, die Verbreitung ihrer Werkes in zeitlicher, räumlicher und sachlicher Hinsicht zu beschränken. Durch den Erschöpfungsgrundsatz wird die Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung der Berechtigten in Verkehr gebrachten Waren gewährleistet. Haben die Urheber*innen das Werk im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht, können sie die Verbreitung des Werkstückes danach nicht mehr untersagen.

zurück