Den Urheber*innen steht die Entscheidung zu, über das Ob, den Zeitpunkt und die Art und Weise der Veröffentlichung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke selbst zu bestimmen. Die Ausübung des Veröffentlichungsrechts stellt eine wesentliche Zäsur dar, denn mit der Veröffentlichung sind weitreichende Rechtsfolgen verbunden. So ist etwa die öffentliche Mitteilung des wesentlichen Inhalts sowie die öffentliche Ausstellung und das Zitieren von Stellen des Werks in einem selbstständigen Sprachwerk nach Veröffentlichung zulässig; außerdem gelten ab Veröffentlichung die Schrankenvorschriften (siehe auch Urheberrechtsschranken).
Glossar
- Veröffentlichung
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