Eine Vervielfältigung ist das Anfertigen einer Kopie. Darunter fallen alle körperlichen Festlegungen, die geeignet sind, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise unmittelbar oder mittelbar wahrnehmbar zu machen. Aufgrund des weiten Verständnisses umfasst dies auch die körperliche Festlegung auf digitalen Trägern, sodass auch die von einem*einer Benutzer*in vorgenommene Überspielung eines Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe des Werkes (etwa auf eine Festplatte, Diskette oder einen anderen digitalen Datenträger der Datenverarbeitungsanlage) eine Vervielfältigung darstellt.
Glossar
- Vervielfältigung
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