Im Urheberrecht bezeichnet das Verwertungsrecht das ausschließliche Recht des Urhebers*der Urheberin zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung eines Werkes.
Glossar
- Verwertungsrecht
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Im Urheberrecht bezeichnet das Verwertungsrecht das ausschließliche Recht des Urhebers*der Urheberin zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung eines Werkes.