"Persönliche geistige Schöpfungen“ wie Schriftwerke, Musikwerke, Filmwerke, Computerprogramme, Gegenstände der bildenden Kunst, Baukunst, Zeichnungen wissenschaftlicher oder technischer Art. Sie müssen eine notwendige „Schöpfungshöhe“ erreichen, um urheberrechtlichen Schutz zu erhalten.
Glossar
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