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Glossar

ausschließliches Nutzungsrecht

Das ausschließliche Nutzungsrecht ist das exklusive Recht, ein Werk in urheberrechtlich relevanter Art und Weise zu nutzen. Es berechtigt den Inhaber*innen, anderen die Nutzung zu untersagen und selbst Unterlizenzen (bei Zustimmung der Urheber*innen) an Dritte zu vergeben. 

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