Als einfaches Nutzungsrecht wird das nicht ausschließliche Recht bezeichnet, ein Werk auf eine bestimmte urheberrechtlich relevante Art und Weise zu nutzen. Im Gegensatz zum ausschließlichen Nutzungsrecht kann anderen die Nutzung nicht untersagt werden. Auch die Vergabe weiterer Unterlizenzen ist in der Regel nicht möglich.
Glossar
- einfaches Nutzungsrecht
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