Gemeinfreie Werke sind Werke, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. In Deutschland tritt dies 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers*der Schöpferin ein. Nach deutschem Recht kann niemand auf das Urheberrecht verzichten. Daher können Werke auch außerhalb dieser Fristen nicht einfach als gemeinfrei erklärt werden. Die Urheber*innen können ihre Werke allerdings unter alternativen Lizenzen und offenen Lizenzen vergeben, um die Nutzung der Werke soweit als möglich zu erlauben.
In anderen Ländern, zum Beispiel in den USA, kann ein*e Urheber*in dagegen auf alle Rechte an seinem*ihrem Werk verzichten und es der „Public Domain“ (das Us-amerikanisches Pendant zur deutschen Gemeinfreiheit) überschreiben.