Informationen, Ideen und Materialien für den Unterricht

Hinweise für Lehrkräfte

Kompetenzbezüge

Filmbildung – Kompetenzorientiertes Konzept für die Schule – Herausgegeben von der Länderkonferenz MedienBildung und VISION KINO (2015)
KOMPETENZBEREICHTEILBEREICHKOMPETENZERWARTUNG
FilmanalyseFilmsprache/Filmgestaltung
  • ausgewählte Genres aufgrund ihrer spezifischen Merkmale unterscheiden
  • das Genre eines Films analysieren und die Verwendung des Genres interpretieren und bewerten
Filmformate
  • unterschiedliche Formate anhand von gestalterischen, inhaltlichen Merkmalen und ihrer Veröffentlichung analysieren, (…) bewerten und reflektieren
Film in der MediengesellschaftRechtliche Rahmenbedingungen
  • relevante Bestimmungen der Urheber- und Persönlichkeitsrechte benennen und reflektieren
FilmnutzungFilmnutzung und Gebrauch
  • bei der Auswahl und Nutzung rechtliche Aspekte reflektieren (z. B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte …)
Bildung in der Digitalen Welt - Kultusministerkonferenz (2016)
KOMPETENZBEREICHTEILBEREICHKOMPETENZERWARTUNG
Suchen, Verarbeiten und AufbewahrenSuchen und Filtern
  • relevante Quellen identifizieren und zusammenführen
Produzieren und PräsentierenRechtliche Vorgaben beachten
  • Bedeutung von Urheberrecht und geistigem Eigentum kennen
  • Urheber- und Nutzungsrechte (Lizenzen) bei eigenen und fremden Werken berücksichtigen
Analysieren und ReflektierenMedien analysieren und bewerten
  • Gestaltungsmittel von digitalen Medienangeboten kennen und bewerten
  • interessegeleitete Setzung, Verbreitung und Dominanz von Themen in digitalen Umgebungen erkennen und beurteilen

Die aufgeführten Kompetenzbezüge verweisen auf das von der Länderkonferenz MedienBildung (AK Filmbildung) und VISION KINO gemeinsam erarbeitete, mit den Bundesländern abgestimmte kompetenzorientierte Konzept fächerübergreifender „Filmbildung für die Schule“. Ergänzt werden die Bezüge um Hinweise auf Kompetenzerwartungen, die in der Handlungsstrategie „Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz (KMK) formuliert worden sind.

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Arbeitsblatt 1 - Filmische Parodien und Remakes (20-30 Minuten)

Konzeption und methodisch-didaktische Hinweise

Zum gemeinsamen Einstieg beschäftigen sich die Schüler*innen mit den Begriffen „Parodie“ und „Remake“, greifen auf ihnen bekannte Beispiele zurück und halten unter Bezugnahme auf das Infoblatt „Definitionen und rechtliche Grundlagen: Die Parodie und das Remake“ die wichtigsten Merkmale von Parodien und Remakes fest.

Die Aufgaben können im Klassenverband bzw. in Gruppenarbeit bearbeitet werden, um ein möglichst breites Spektrum an Beispielen für Parodien und Remakes zusammenzutragen. Die Schüler*innen wählen verschiedene Parodien und Remakes aus, benennen die Bezugswerke ihrer Beispielfilme sowie die Merkmale der Originalfilme und der Parodien/Remakes. Nachdem sie zunächst auf ihr Hintergrundwissen zurückgreifen, erweitern sie ihr Wissen mit Informationen aus dem ersten Teil des Infoblatts.

Arbeitsblatt 2 - Exkurs Filmgeschichte: Ein Blick auf die Anfänge der Parodien und Remakes (20-30 Minuten)

Konzeption und methodisch-didaktische Hinweise

Das Arbeitsblatt 2 stellt eine kleine filmgeschichtliche Vertiefung für besonders interessierte Lerngruppen dar. Als erweiterter Einstieg nimmt es Bezug auf einige der ersten Parodien und Remakes der Filmgeschichte und liefert knappe Hintergrundinformationen.

In zwei Gruppen betrachten die Schüler*innen die kurzen Beispiele und sammeln Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Originalwerken und deren Parodien bzw. Remakes. Wie zuvor (Arbeitsblatt 1) können die Schüler*innen das Infoblatt „Definitionen und rechtliche Grundlagen: Die Parodie und das Remake“ zur Unterstützung heranziehen.

Arbeitsblatt 3 - Formen von Parodien und Remakes (60 Minuten)

Konzeption und methodisch-didaktische Hinweise

Das Arbeitsblatt 3 wirft einen vertiefenden Blick auf Parodien und Remakes. Die Schüler*innen beschäftigen sich mit Strukturen und Formen von Remakes und Parodien und werden für potenzielle urheberrechtliche Fragestellungen sensibilisiert. Zur Vorbereitung der Gruppenarbeit dient der Abschnitt zu den rechtlichen Grundlagen auf dem Infoblatt „Definitionen und rechtliche Grundlagen: Die Parodie und das Remake“. Je nach Lerngruppe kann das Infoblatt gemeinsam oder in Einzelarbeit gelesen/erarbeitet werden. Eine offene Fragerunde zur Klärung von Sachfragen und zur Definition von Begrifflichkeiten sollte in diesem Arbeitsschritt jedoch in jedem Fall Platz finden.

Zur Bearbeitung des Arbeitsauftrags wird die Klasse in fünf Gruppen geteilt. Zu Beginn suchen die Gruppen im Internet nach Informationen zu ihren Beispielen. Mithilfe der abgedruckten Tabelle erfassen die Lernenden wesentliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede (beispielsweise in Bezug auf die Handlung, die Machart, den Stil oder die Struktur der Filme). Der Steckbrief auf der zweiten Seite des Arbeitsblatts dient als Hilfestellung für die Recherche und ermöglicht in der Abschlussrunde einen strukturierten Vergleich der unterschiedlichen Beispiel-Parodien und -Remakes.

Erläuterungen zu den Beispielen:

Gruppe Nr. 1 – Eine klassische Remake-Reihe
Ein Beispiel für eine klassische Remake-Reihe mit mehreren Neuverfilmungen eines Stoffes stellen die KING KONG-Filme aus den Jahren 1933, 1976 und 2005 dar. Der ursprünglich von Cooper und Schoedsack auf die Leinwand gebrachte Film KING KONG UND DIE WEISSE FRAU wurde in größeren zeitlichen Abständen von zwei weiteren Regisseuren neu verfilmt. Zur Neuverfilmung mussten in beiden Fällen sogenannte Wiederverfilmungsrechte eingeholt werden. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Verfilmung in (enger) Absprache mit den Urhebern des vorherigen Films bzw. des Originalwerks stattgefunden hat.

KING KONG UND DIE WEISSE FRAU (englisch)
KING KONG-Filme

Gruppe Nr. 2 – Der Reboot
Die hier aufgeführte Spiderman-Reihe stellt ein Remake einer ganzen Reihe dar. Hier spricht man auch von einem Reboot. Marc Webbs Versionen orientieren sich dabei stark an der ursprünglichen Handlung, präsentieren jedoch auch neue Figuren und Handlungselemente oder ändern verschiedene kleinere Zusammenhänge ab. Auf rechtlicher Ebene ist hier von Bedeutung, dass sich die Figur des Spidermans auf die ursprüngliche Comic-Figur bezieht. Da Comic-Figuren selbst urheberrechtlich geschützt sind, muss das Recht, eine Comic-Figur in einem Film verwenden zu dürfen, vorliegen. Die Produktionsfirma muss im Fall des Spiderman-Reboots also nicht nur ggf. Wiederverfilmungsrechte einholen und/oder um die Erlaubnis der Urheber*innen der ersten Reihe bitten, sondern auch klären, inwiefern sie für seine Verfilmung auch ausschließliche Nutzungsrechte der Comicreihe von Marvel Comics einholen muss. In diesem Fall lagen der Produktionsfirma Sony Pictures die Verfilmungsrechte an der Figur bereits vor, da Marvel die Rechte im Jahr 1999 für eine Summe von 7 Millionen US-Dollar an SONY abgetreten hatte.

Gruppe Nr. 3 – Kulturtransfer
Remake in einem anderen Land oder Kulturkreis FACK JU GÖHTE von Bora Dagtekin ist ein deutscher Film, der 2013 über 7,4 Mio. Zuschauer*innen in die Kinos lockte. Drei Jahre später startete ebenfalls erfolgreich in den mexikanischen Kinos das Remake NO MANCHES FRIDA. Aktuell ist auch eine italienische Version des Films geplant. Die deutsche Produktionsfirma Constantin Film, die bereits das Originalwerk produzierte, ist dabei sowohl in Mexiko als auch in Italien als Ko-Produzent beteiligt. Auffällig ist, dass in diesem Fall auf eine werkgetreue Neuverfilmung großen Wert gelegt wurde: Die Schauspieler*innen des Remakes sehen denen des Originals sehr ähnlich und die Szenen wurden – dem Original folgend – beinahe Einstellung für Einstellung nachgedreht. Der Film wurde also hauptsächlich in eine andere Umgebung (z.B. landestypische Kleidung, Gebäude und Autos im Szenenbild) und Sprache (Spanisch) transferiert.

FACK JU GÖHTE
NO MANCHES FRIDA

Gruppe Nr. 4 – Parodie einer Kinofilmreihe und eines ganzen Genres
Eine der wenigen deutschen Kino-Parodien, die ein großes Publikum erreicht haben, ist Michael Herbigs DER SCHUH DES MANITU. Im Gegensatz zur klassischen Parodie, die sich auf ein ganz bestimmtes Ursprungswerk bezieht, parodiert DER SCHUH DES MANITU eine ganze Reihe von Filmen und Büchern (Karl-May-Bücher und die Karl-May-Verfilmungen). Damit ist kein einzelnes Werk Grundlage für die Parodie, sondern ein ganzes Genre (Western). Die Handlung des Films nimmt u.a. explizit Bezug auf DER SCHATZ IM SILBERSEE und WINNETOU UND DAS HALBBLUT APANATSCHI. Die Texte sind jedoch auch mit anderen Zitaten und Anspielungen aus den Karl-May-Büchern und Filmen gespickt. Die Handlung und die Figuren sind zwar an die Vorbilder angelehnt, es wird aber deutlich, dass die Originalwerke lediglich den Denkanstoß lieferten und Michael „Bully“ Herbigs Film eine „freie Benutzung“ darstellt. Das wiederum bedeutet, dass der Regisseur seine Parodie an die Originalwerke anlehnen darf, ohne zuvor bei den Urhebern Nutzungsrechte einzuholen.

DER SCHATZ IM SILBERSEE
WINNETOU UND DAS HALBBLUT APANATSCHI
DER SCHUH DES MANITU

Gruppe Nr. 5 – Parodie im Film
Im Gegensatz zu den vorherigen Beispielen sind in der sechsten Gruppe Filme aufgeführt, die auf ihre Gesamthandlung bezogen eine mal mehr, mal weniger bedeutende Hitler-Parodie präsentieren. Charlie Chaplin, der 1940 in seinem Spielfilm DER GROSSE DIKTATOR die erste Hitler-Parodie mit burlesken Szenen und Pantomimen-Inhalten auf die Leinwand gebracht hat, nimmt in der Figur des Adenoid Hynkel direkten Bezug auf das Auftreten, die Sprache und Rhetorik, die Gestik und Mimik Adolf Hitlers.

SEIN ODER NICHT SEIN von Ernst Lubitsch ist nur zwei Jahre später entstanden und ist eine Tragikomödie mit parodierenden Inhalten. Der Film führt die Zuschauer*innen in das Jahr 1939 und an ein polnisches Theater, an dem eine Schauspielgruppe ein Theaterstück aufführt, in dem sie das NS-Regime parodiert. Der Schauspieler Bronski spielt dabei die Figur des Adolf Hitlers und entlarvt mittels Überzeichnung Verhalten und Haltungen des echten Hitlers.

HOTEL LUX von Leander Haußmann führt ebenfalls in die Künstler- und Schauspiel-Szene, diesmal in ein Berliner Varieté, wo die beiden Hauptfiguren mit einer Hitler- und Stalin-Parodie erfolgreich das Publikum unterhalten. Der Bezug zu Lubitschs parodierender Theateraufführung ist vorhanden. Darüber hinaus entwickelt der Film jedoch eine völlig andere Handlung.

Alle drei Filme existieren unabhängig voneinander als eigenständige Werke. Urheberrechtliche Fragen, die wir aus den anderen Beispielen kennen, kommen hier weitaus weniger bis gar nicht auf. Schließlich beziehen sich die Filme nicht direkt aufeinander. Gemeinsamer Nenner ist lediglich die Person und Figur Hitlers.

DER GROSSE DIKTATOR
SEIN ODER NICHT SEIN
HOTEL LUX

Arbeitsblatt 4 - Diebstahl oder künstlerische Praxis? Parodien und das Urheberrecht (45-60 Minuten)

Konzeption und methodisch-didaktische Hinweise

Das letzte Arbeitsblatt des Moduls ermöglicht eine tiefergehende Auseinandersetzung mit Parodien sowie mit der Frage nach den urheberrechtlichen Kontexten von konkreten Beispielen. Nachdem in den vorherigen Aufgaben der Fokus auf Kinofilme gelegt wurde, wird in dieser Aufgabe der Blick durch Filmparodien auf YouTube und anderen Online-Plattformen erweitert. Dieser Bezug stellt eine unmittelbare Nähe zur Lebenswelt vieler Jugendlicher dar und bezieht das Vorwissen und den Erfahrungshorizont der Schüler*innen aktiv mit ein.

Zur Bearbeitung der Aufgaben werden vier Gruppen gebildet. Es bietet sich an, Schüler*innen mit Vorkenntnissen zu den parodierten Filmen (HARRY POTTER UND DER STEIN DER WEISEN, MATRIX-FILME, DIE TRIBUTE VON PANEM, STAR WARS, DER HERR DER RINGE) in die entsprechende Gruppen einzuteilen. In einem ersten Schritt sammeln die Schüler*innen Hintergrundinformationen zu ihren Beispiel-Parodien und sehen sich – nach Möglichkeit – im Zuge ihrer Internetrecherchen auch Videos oder Ausschnitte der Filme und Parodien an. Anhand der vorgegebenen Fragen schätzen sie in einem nächsten Schritt die rechtliche Situation in den real existierenden Beispielfällen ein. Die Leitfrage, die diesem Arbeitsauftrag zugrunde liegt, lautet: Ist das Diebstahl oder künstlerische Praxis? Nachdem sie ihre Ergebnisse notiert haben, präsentieren sie diese ihren Mitschüler*innen. Gemeinsam diskutiert die Klasse, wie sie die rechtlichen Rahmenbedingungen einschätzt und versucht, die Antworten zu präzisieren. Zur Auflösung werden die Antworten des Rechtswissenschaftlers Dr. Jur. Tobias Heinemann auf dem Arbeitsblatt 5 ausgeteilt.

Hintergrundinformationen

Im Gegensatz zur reinen YouTube-Parodie, die ein Antwort-Video auf ein bekanntes YouTube-Video darstellt, vereint die Filmparodie auf YouTube Elemente einer herkömmlichen Parodie sowie Elemente der YouTube-Parodie. Kennzeichnend für diese Filmparodien ist u.a. die Tatsache, dass sie sich oft, aber nicht zwangsläufig auf einen bekannten Kinofilm beziehen und meist durch den Zusatz „Filmparodie“, „Parodie“ oder „Synchro“ betitelt werden. Im Zeitalter der digitalen Medien haben sich YouTube-Parodien rasant weiterverbreitet und das Genre der Parodie nachhaltig erweitert. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Parodien variieren die technische Qualität sowie die inhaltliche Form hier jedoch sehr stark.

Arbeitsblatt 5 - Antworten des Experten Dr. Jur. Tobias Heinemann

Zur Auflösung der bearbeiteten Aufgaben auf Arbeitsblatt 4 werden die Antworten des Rechtswissenschaftlers Dr. Jur. Tobias Heinemann ausgeteilt.

Arbeitsblatt 5 - Teil 1 - Antworten "Harry Potter und ein Stein"

Arbeitsblatt 5 - Teil 2 - Antworten "Machtnix"

Arbeitsblatt 5 - Teil 3 - Antworten "Die Pute von Panem"

Arbeitsblatt 5 - Teil 4 - Antworten "Virales Marketing im Todesstern Stuttgart" und "Der Herr der Ringe. Das Rockfestival in Balinken"