Das geistige Eigentum
Eigentum: Wem gehören Dinge?
Wenn uns etwas gehört, dann sprechen wir von Eigentum. Zu deinem Eigentum gehört zum Beispiel ein Smartphone oder ein Fahrrad. Deine Eltern haben vielleicht ein Auto oder eine Wohnung in ihrem Eigentum. Auch wenn ich mir eine DVD kaufe, ist sie mein Eigentum. Das Handy, das Fahrrad und die DVD sind Dinge, die wir anfassen können. Als Eigentümer können wir die Dinge an uns nehmen und damit das Besitzverhältnis markieren.
Geistiges Eigentum: Wem gehören Ideen?
Das Betriebssystem eines Smartphones, die Bilder des Films auf einer DVD oder die Geschichte in einem Buch gehören dabei nicht dem Eigentümer des Smartphones, der DVD oder des Buches, sondern den Urhebern, das heißt den Personen, die das jeweilige „immaterielle Gut“ hergestellt haben. Anders als das Handy oder die DVD selbst können wir die Erfindung eines Betriebssystems, die Idee für einen Film oder den Einfall für eine spannende Geschichte nicht greifen. Dennoch entspringt sie dem Kopf eines Menschen und „gehört“ damit einer konkreten Person. Man spricht im Urheberrecht davon, dass eine Person dann ein urheberrechtliches Werk geschaffen hat. Um also diese Dinge, die wir nicht anfassen können, aber die dennoch jemandem gehören, richtig bezeichnen zu können, wurde der Begriff „geistiges Eigentum“ geprägt. Er wird als Oberbegriff für (vor allem) das Urheberrecht, das Patentrecht, das Markenrecht und das Designrecht verwendet und bezeichnet das Besitzverhältnis von geistigen Schöpfungen, Erfindungen und ähnlichen immateriellen Gütern.